
Am Wasser
Angeln am bayerischen Main
Am Main wird viel geangelt, und fast jede Frage dazu ist eine Papierfrage. Diese Seite trennt die beiden Dokumente, die man braucht, erklärt den Weg für Gäste ohne Prüfung und sagt, was das Stauwasser hergibt.
Der Main gehört zu den ergiebigsten Flüssen Bayerns, und das Stauwasser zwischen zwei Staustufen ist dafür ein Grund: ruhig, tief, nahrungsreich. Wer hier angeln will, braucht allerdings zwei Papiere, nicht eines – und das ist der Punkt, an dem die meisten Reisenden hängenbleiben.
Zwei Papiere, nicht eines
Der Fischereischein ist das staatliche Dokument. In Bayern setzt er die bestandene staatliche Fischerprüfung voraus und wird Erwachsenen danach grundsätzlich auf Lebenszeit ausgestellt; Jugendliche ab 14 Jahren mit bestandener Prüfung bekommen ihn ebenso. Er allein berechtigt aber zu gar nichts: Er sagt nur, dass man angeln darf, nicht wo.
Das Wo regelt der Erlaubnisschein, umgangssprachlich die Angelkarte. Den gibt der Fischereiberechtigte des jeweiligen Gewässerabschnitts aus – am Main sind das in der Regel örtliche Fischereivereine, Kommunen oder Pächter –, und er kostet eine Nutzungsgebühr. Es gibt ihn als Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarte. Beide Papiere müssen beim Angeln mitgeführt werden, zusammen mit einem Ausweisdokument.
Der Weg für Gäste ohne Prüfung
Für Besucherinnen und Besucher ohne bayerische Fischerprüfung gibt es den Touristenfischereischein, auch Urlauberfischereischein genannt. Er wird für höchstens drei Monate im Jahr ausgestellt – entweder am Stück oder auf drei einzelne Monate verteilt, die man frei wählen kann. Beantragt wird er bei der Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Er ersetzt die Prüfung, nicht die Angelkarte: Der Erlaubnisschein für das konkrete Gewässer bleibt zusätzlich nötig. Wer also spontan am Platz steht und angeln möchte, hat zwei Wege zu gehen, und der erste führt zum Rathaus, nicht zum Wasser. In der Praxis heißt das: Das vor der Reise erledigen, nicht am Samstagnachmittag.
Wo am Untermain geangelt wird
- Buhnen. Die Steinzungen, die vom Ufer in den Fluss laufen, erzeugen eine Strömungskante und dahinter ruhiges Wasser. Klassische Stelle, und man steht trocken.
- Hafenbecken und Anleger. Windgeschützt, oft tiefer als das freie Ufer, im Winter die wärmeren Stellen.
- Mündungen der Zuflüsse. Wo ein Bach aus dem Spessart oder dem Odenwald ankommt, ändern sich Temperatur und Trübung – und mit ihnen das Verhalten der Fische.
- Die freie Uferstrecke. Lange, gleichmäßige Abschnitte, wie sie der Uferweg erschließt.
Gesperrt ist der unmittelbare Bereich von Schleuse und Wehr. Wie weit diese Sperre reicht und welche Abschnitte der Erlaubnisschein sonst noch ausnimmt, steht auf der Karte selbst – sie ist das maßgebliche Dokument, nicht die Ortskenntnis anderer.
Was im Stauwasser steht

Der Artenbestand ist der eines großen, langsam fließenden Flusses: Brachse, Rotauge und Döbel in Masse, dazu Karpfen und Schleie in den ruhigen Buchten. An Raubfischen stehen Zander, Hecht, Barsch, Rapfen und Wels im Wasser; der Aal ist da, aber streng geschützt und regional unterschiedlich behandelt.
Die Tageszeit zählt am Stauwasser mehr als anderswo. In der offenen, gleichmäßigen Haltung verteilen sich die Fische tagsüber weit; die beiden Dämmerungen konzentrieren sie an den Kanten. Wer nur eine Stunde hat, nimmt die letzte vor der Dunkelheit.
Schonzeiten und Mindestmaße
Schonzeiten und Mindestmaße sind in Bayern landesrechtlich geregelt und werden regelmäßig angepasst; einzelne Fischereirechtsinhaber setzen zusätzlich schärfere Regeln, etwa ein höheres Mindestmaß beim Zander oder eine Entnahmebegrenzung pro Tag. Beides steht auf dem Erlaubnisschein oder liegt ihm bei.
Deshalb steht hier bewusst keine Tabelle mit Zentimetern und Monaten: Eine solche Liste ist nach der nächsten Änderung falsch, und sie wäre auch dann nicht vollständig, weil die Zusatzregeln des jeweiligen Gewässers fehlen. Die verlässliche Reihenfolge ist: Karte lösen, Karte lesen, dann angeln.
Vom Stellplatz aus ans Wasser

Ein Platz am Fluss ist kein Fischereirecht. Dass die Parzelle zehn Meter vom Wasser endet, sagt nichts darüber, ob dieser Abschnitt zur eigenen Karte gehört – die Grenzen der Reviere laufen quer zu allem, was am Ufer sichtbar ist.
Praktisch am Platz gilt der Rest, der ohnehin gilt: Ruten quer durch den Fahrweg sind eine Stolperstelle, Nachtangeln endet nicht mit lautem Rückbau um zwei Uhr, und Fischreste gehören nicht in die Entsorgungsstation. Wo welcher Platz liegt und wie nah er wirklich am Wasser steht, steht in der Übersicht; warum am Klingenberger Ufer überhaupt so viel geangelt wurde, in der Chronik.
Kurz gefasst
Fischereischein und Erlaubnisschein, immer beide. Ohne Prüfung geht der Touristenschein, drei Monate im Jahr, beantragt bei der Gemeinde. Die Buhne ist die Stelle, die Dämmerung die Zeit, und die Zentimeter stehen auf der Karte, nicht auf dieser Seite.
Häufige Fragen
Welche Papiere braucht man zum Angeln am Main in Bayern?
Zwei: den staatlichen Fischereischein und den Erlaubnisschein für den konkreten Gewässerabschnitt. Beide werden zusammen mit einem Ausweis mitgeführt.
Kann man ohne Fischerprüfung in Bayern angeln?
Mit dem Touristenfischereischein ja. Er gilt höchstens drei Monate im Jahr, am Stück oder auf drei einzelne Monate verteilt, und wird bei der Gemeinde beantragt. Der Erlaubnisschein bleibt zusätzlich nötig.
Wo bekommt man den Erlaubnisschein für den Main?
Beim Fischereiberechtigten des Abschnitts – meist ein örtlicher Verein, eine Kommune oder ein Pächter. Es gibt Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten.
Darf man direkt an der Schleuse angeln?
Nein, der unmittelbare Bereich von Schleuse und Wehr ist gesperrt. Die genaue Ausdehnung der Sperre und weitere ausgenommene Strecken stehen auf dem Erlaubnisschein.
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